Viele Schwangerschaften sind nicht geplant, manche auch ungewollt. Jährlich entscheiden sich in Deutschland knapp 100.000 Frauen für einen Schwangerschaftsabbruch. Wenn Sie schwanger sind und nicht wissen, was Sie tun sollen oder erwägen, die Schwangerschaft abbrechen zu lassen, gibt es ein großes Angebot an Schwangerenberatungsstellen.
Es gibt viele Beweggründe, weshalb eine Schwangerschaft ungewollt sein und Konflikte auslösen kann. Die eigene Lebensplanung gerät ins Wanken, ein Leben mit Kindern ist (im Moment) nicht vorstellbar, die finanziellen Rahmenbedingungen, die Arbeitsplatzsituation, Ihre gesundheitliche Situation oder Schwierigkeiten in der Partnerschaft lassen Sie eine Schwangerschaft in Frage stellen. Mit der Erkenntnis Ich bin schwanger stürzt dann vieles auf Sie ein. In dieser schwierigen Situation haben Sie Anspruch auf Unterstützung und Beratung.
Ob Sie eine ungewollte Schwangerschaft fortsetzen oder ob Sie Ihre Schwangerschaft abbrechen lassen, ist eine Entscheidung, die Sie selbst treffen. Weder Partner, Familie, Ärzte oder Ärztinnen oder staatliche Behörden dürfen Ihre Entscheidung durch Druck, Einschüchterung, Bevormundung oder gar Strafdrohungen beeinflussen.
Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, sind Sie verpflichtet, sich in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten zu lassen. Das Beratungsgespräch ist ein Angebot, über die Gründe zu sprechen, die Sie zum Abbruch der Schwangerschaft bewegen.
Im persönlichen Gespräch in einer pro familia-Beratungsstelle oder einer anderen anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle versuchen die BeraterInnen, die Situation mit Ihnen zu klären. Wenn Sie es wünschen, können Sie auch Ihren Partner oder andere Personen zur Beratung mitbringen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz geregelt. Hier ist formuliert, dass die Beratung Sie zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigen soll. Sie brauchen deshalb jedoch nicht befürchten, dass Sie sich in der Beratung in irgendeiner Weise rechtfertigen müssen oder bedrängt werden, Ihre Gründe zu nennen oder Ihre bereits getroffene Entscheidung zu ändern.
Die Beratung ist ein Hilfsangebot. Die Entscheidung, ob Sie die Schwangerschaft abbrechen lassen oder fortführen, liegt allein bei Ihnen. Diese höchstpersönliche Entscheidung kann und darf niemand für Sie treffen. Sie benötigen keine ärztliche Feststellung, die den Abbruch befürwortet oder erlaubt.
Wenn Ihre Probleme, Sorgen und Lebensumstände Sie einen Abbruch der Schwangerschaft erwägen lassen, können Sie bei der Lösung durch die Beratung unterstützt werden. In der Beratung erhalten Sie auf Wunsch Informationen über alle finanziellen und sozialen Hilfen, die in Betracht kommen, um Ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern und Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle stehen unter Schweigepflicht. Ohne Ihr Einverständnis eingeholt zu haben, dürfen sie niemandem Auskunft über Ihre Person oder Inhalte des Gesprächs geben. Andere Personen wie der Vater des Kindes, weiteres Fachpersonal, nahe Angehörige können nur auf Ihren Wunsch und mit Ihrem Einverständnis hinzugezogen werden.
Beraterinnen und Berater sind allerdings gesetzlich verpflichtet, den wesentlichen Inhalt von Beratungsgesprächen in einer anonymisierten Aufzeichnung festzuhalten. Diese Aufzeichnungen dienen ausschließlich dazu, die Arbeit der Beratungsstellen für die im Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz festgeschriebene Überprüfung zu dokumentieren.
Wenn Sie es wünschen, müssen Sie weder bei der Anmeldung noch gegenüber der Beraterin oder dem Berater Ihren Namen angeben.
Wenn Sie es wünschen, kann eine Beratung auch mehrere Gesprächstermine umfassen.
Diese muss Ihnen nach Abschluss der Beratung mit Ihrem Namen und dem Datum ausgestellt werden. Am vierten Tag nach Ausstellung der Beratungsbescheinigung können Sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen.
Bei einer anonymen Beratung kann die Beratungsbescheinigung von einer anderen Mitarbeiterin der Beratunggstelle ausgestellt werden als von der Person, die Sie beraten hat.
Schwanger zu sein, kann unterschiedliche Gefühle hervorrufen wie Freude und Erwartung, aber auch Angst, Unsicherheit oder Ablehnung. Es kann sein , dass Sie nicht wissen, wie Sie sich entscheiden sollen oder Ihre Gefühle zur Schwangerschaft sehr wechselhaft sind.
Beraterinnen und Berater in pro familia Beratungsstellen begleiten Sie in den unterschiedlichen Phasen Ihrer Entscheidung
Wir beraten und begleiten Sie auch weiterhin während Ihrer Schwangerschaft. Die Beraterin oder der Berater unterstützt Sie hier mit weiteren Beratungsangeboten. Bei Problemen in der Partnerschaft, Lebenskrisen oder Ängsten vor Fehlgeburt stehen Ihnen die Angebote der psychologischen und medizinischen Beratung von pro familia zur Verfügung. Sie haben Anspruch auf Unterstützung und Beratung während Ihrer Schwangerschaft und der ersten Jahre Ihrer Elternschaft.
Das Beratungsgespräch ist absolut vertraulich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle stehen unter Schweigepflicht. Ohne Ihr Einverständnis dürfen sie niemandem Auskunft über Ihre Person oder Inhalte des Gesprächs geben. Andere Personen werden nur mit Ihrem Einverständnis hinzugezogen.
Ihr Recht auf Beratung, die Anforderungen an die Beratung und die strafrechtlichen Bedingungen an die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs sowie Ihre Ansprüche auf staatliche Hilfe in einem Gesetz geregelt.
Den Gesetzestext des Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz in finden Sie in vollem Wortlaut auf der Webseite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend