EGMR-Urteil - Italien hat die Rechte eines durch Leihschwangerschaft geborenen Kindes verletzt

Am 31. August 2023 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Italien für schuldig befunden, die Rechte eines 2019 in der Ukraine durch Leihschwangerschaft geborenen Kindes verletzt zu haben. Die Weigerung Italiens, die kindliche Beziehung des Kindes zu seinem biologischen Vater und seiner Wunschmutter rechtlich anzuerkennen, führte dazu, dass das Kind staatenlos wurde. Der EGMR entschied insbesondere, dass das Vorgehen Italiens gegen das Recht des Kindes auf Familien- und Privatleben verstößt. Der Fall wurde 2021 vom italienischen biologischen Vater und der Wunschmutter des Kindes vor Gericht gebracht, denen die italienischen Standesämter und Gerichte wiederholt die rechtliche Anerkennung verweigerten. Der EGMR forderte Italien auf, dem Kind 15.000 Euro Schadensersatz zu zahlen.

In Italien ist die Durchführung, Organisation und Bewerbung von Leihschwangerschaften verboten. Derzeit verschärft das Land die gesetzliche Regelung: Im Parlament wurde ein Gesetzentwurf eingebracht, der darauf abzielt, die Leihschwangerschaft zu kriminalisieren, auch wenn sie von italienischen Staatsbürger*innen im Ausland vorgenommen wird. Italiener*innen, die eine Leihschwangerschaft im Ausland in Anspruch nehmen, könnten unter dem neuen Gesetz dafür in ihrem Heimatland strafrechtlich verfolgt werden. Vor kurzem hat die italienische Regierung eine Kontroverse ausgelöst, weil sie Bürgermeister angewiesen hat, Kinder gleichgeschlechtlicher Paare, die ein bestimmtes Verfahren angewendet haben, nicht mehr registrieren zu lassen.