Professionelle anonyme Unterstützung für Schwangere: Zehn Jahre Vertrauliche Geburt

Das Hilfetelefon Schwangere in Not des BMFSFJ ist rund um die Uhr erreichbar und informiert in 18 Sprachen.

Wie groß ihre Not auch ist: Keine Schwangere in Deutschland muss ihr Kind allein, ohne medizinische Begleitung, zur Welt bringen. Vor zehn Jahren trat das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere in Kraft und hat sich seitdem bewährt. Schwangere, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchten oder müssen, können eine vertrauliche Geburt in Anspruch nehmen. Anlaufstellen für die Vertrauliche Geburt sind die anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen.

Das Verfahren der vertraulichen Geburt ermöglicht Schwangeren, sich während der Schwangerschaft medizinisch betreuen zu lassen und das Kind mit professioneller medizinischer Hilfe zum Beispiel in einem Krankenhaus zur Welt zu bringen. Durch die Wahl eines Pseudonyms können sie ihre Identität verbergen und sich schützen. Das Kind wird nach der Geburt durch den Adoptionsdienst an Pflege-/Adoptionseltern vermittelt. Die Kosten der medizinischen Versorgung und Geburt werden vom Bund übernommen. Das vertraulich geborene Kind kann ab dem Alter von 16 Jahren seine Herkunft erfahren. Seit der Einführung der Vertraulichen Geburt 2014 gab es 1142 Vertrauliche Geburten in Deutschland, 2023 waren es 102.

Mit der Vertraulichen Geburt entstand der Rechtsanspruch auf einen legalen Zugang zur Schwangerenversorgung und Geburtshilfe – und zwar auch dann, wenn die Schwangere anonym bleiben will. Dies soll dazu beitragen, die Gesundheit der Schwangeren und des Kindes zu schützen.

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