Das Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs wird ausgeweitet: Bisher können nur Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre teilnehmen. Zukünftig ist eine Teilnahme bis zum Alter von 75 Jahren möglich. Der Anspruch endet also mit dem 76. Geburtstag. Ab 1. Juli 2024 können sich Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren bei den sogenannten Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden. Dort wird geprüft, ob die Frau schon wieder anspruchsberechtigt ist. Die letzte Früherkennungs-Mammographie muss bei dieser Terminanfrage mindestens 22 Monate her sein.
Die Kontaktdaten der regional zuständigen Zentralen Stellen sind auf der Website der Kooperationsgemeinschaft Mammographie-Screening (KoopG) zu finden.
Weitere Informationen zur Alterserweiterung gibt es auf den Seite des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Dort ist auch eine Entscheidungshilfe abrufbar, die dabei unterstützt, die Vor- und Nachteile des Screenings abzuwägen und eine gute Entscheidung zu treffen. Denn es ist wichtig zu wissen, dass es zu falschen Befunden und Überdiagnosen kommen kann.