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Statement zur Gesetzesinitiative des BMFSFJ zur sogenannten Gehsteigbelästigung

© Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

Der pro familia Bundesverband begrüßt die Gesetzesinitiative des Bundes, Behinderungen und Belästigungen von Ratsuchenden und Patient*innen durch Dritte zu unterbinden und Bußgeldtatbestände einzuführen.

Gegner*innen reproduktiver Selbstbestimmung versammeln sich mit Plakaten und Holzkreuzen zu Belagerungen unmittelbar vor dem Eingang von Schwangerschaftsberatungsstellen. Sie verletzen Persönlichkeitsrechte der Klient*innen und beeinträchtigen die Beratung. Dies ist möglich, weil Gerichte das Demonstrationsrecht höher bewerten als das Recht, unbehelligt und ohne psychischen Druck eine Beratung aufzusuchen. Was fehlt, ist eine einheitliche rechtliche Handhabe gegen diese Belagerung. Deshalb ist es notwendig, so schnell wie möglich ein Gesetz gegen die sogenannte ‚Gehsteigbelästigung‘ einzuführen, um weitere Einschränkungen zu verhindern.

In den letzten Jahren nehmen die Belagerungen von Schwangerschaftsberatungsstellen zu. Die Protestierenden nennen ihre Aktionen „Mahnwachen“: Schwarzgekleidete Menschen, teils mit großen Holzkreuzen, die laut beten, singen und Schilder mit religiösen Motiven und mit der Aufschrift „Ich will leben“ vor sich tragen. Dies schafft eine sehr eindringliche und bedrohliche Atmosphäre.

„Die regelmäßige Präsenz der Abtreibungsgegner*innen vor der Beratungsstelle ist für unsere Mitarbeitenden eine psychische Belastung“, erklärt Beate Martin, Leiterin der pro familia Beratungsstelle in Münster. Dort stehen die Demonstrant*innen einmal im Monat vor der Tür, das ganze Jahr lang. „Auch die Beratung selbst wird gestört“, ergänzt ihre Kollegin, die Schwangerschaftsberaterin Barbara Wittel. „Ungewollt Schwangere und andere Hilfesuchende auf dem Weg zu einer Beratung nehmen die Präsenz als verstörend und unangenehm wahr. Sie können sich nicht der Beeinflussung und der Konfrontation mit Abtreibungsgegner*innen entziehen. Von einer neutralen Beratungssituation, wie sie den Frauen gesetzlich zusteht, kann dann nicht mehr gesprochen werden.“

pro familia setzt sich seit Jahren für die Einrichtung von Schutzzonen vor Schwangerschaftsberatungsstellen ein. „Der geschützte und unbehelligte Beratungsrahmen ist für Menschen, die die psychosoziale Beratung aufsuchen, zentral“, erklärt die Bundesvorsitzende Monika Börding. „Wird dieser Rahmen nicht durch ein bundesweit geltendes Gesetz abgesichert, steht das Vertrauen in die Beratung auf dem Spiel. Es ist Aufgabe der Bundespolitik, das Persönlichkeitsrecht der Ratsuchenden zu schützen, und zwar bundesweit.“