Selbstbestimmungsgesetz beschlossen – die Kritik bleibt

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Der vom Kabinett beschlossene Entwurf eines Selbstbestimmungsgesetzes bleibt hinter den Forderungen der Fachverbände und Selbstorganisationen zurück. Die Erwartungen an den Bundestag, die notwendigen Korrekturen vor der Verabschiedung herbeizuführen, bleiben hoch.

Auf den im Mai 2023 vorgelegten Referent*innenentwurf zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz (Bericht vom 17.05.2023) folgte eine rege Beteiligung: Fast 90 Stellungnahmen von Fachverbände und Selbstorganisationen wurden auf der Webseite des BMFSFJ veröffentlicht.

Am 23.08.2023 hat das Kabinett nun einen Gesetzentwurf verabschiedet, der nur einige wenige Änderungen enthält, die zudem nicht den Forderungen der Stellungnahmen entsprachen. So wurde zum Beispiel aus der dreimonatigen Wartefrist vor einer Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen eine dreimonatige Anmeldefrist, das heißt, die unnötige Hürde blieb erhalten und neben dem Hausrecht wurde das Vertragsrecht eingefügt. Die Option der ursprünglich im „Transsexuellengesetz“ möglichen sogenannten „kleinen Lösung“, nur den Vornamen unabhängig vom Personenstand anzugleichen, soll nicht mehr möglich sein. Das BMFSFJ erklärt in den FAQs zum SBGG: „(…) bei der Änderung des Geschlechtseintrags [sind] neue Vornamen zu bestimmen, die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen“ (Stand 23.08.2023), aber was das für nicht-binäre und inter* Menschen im Sinne von der gesetzlich bereits möglichen dritten oder vierten Option des Geschlechtseintrags zukünftig bedeutet, bleibt unklar.

Der pro familia Landesverband Bayern hat in einer Pressemitteilung die Hoffnung geäußert, dass im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens noch Raum für Anpassungen und Verbesserungen besteht. Kritisch wird insbesondere die in §3 des Selbstbestimmungsgesetzes formulierte Zustimmungspflicht der Sorgeberechtigten bei minderjährigen trans* und inter* Personen gesehen.

Der pro familia Bundesverband unterstützt die Petition „Diskriminierung & Misstrauen raus aus dem Selbstbestimmungsgesetz!“ von Anne Wizorek und Daniela Antons. Darin geht es insbesondere um die Streichung der Passagen im Gesetzentwurf, die die Wartezeit, das Haus- und Vertragsrecht betreffen. Diese Passagen sind unnötig, schaffen Misstrauen und führen zu weiteren Diskriminierungen und Ausschlüssen für trans*, inter und nicht-binäre Menschen, so Wizorek und Antons.