pro familia Position zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs

pro familia hat auf der Bundesdelegiertenversammlung 2023 ein Positionspapier zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs beschlossen, das jetzt online vorliegt. Denn die geltende Regelung widerspricht den sexuellen und reproduktiven Rechten von Menschen, die schwanger werden können. Diese Rechte sind ein zentraler Bestandteil der Menschenrechte. Schwangere Personen sollen frei von Strafandrohungen, staatlicher Einflussnahme und Stigmatisierung über das Austragen oder den Abbruch einer Schwangerschaft entscheiden können.

pro familia schließt sich den Forderungen der WHO und der IPPF an und fordert eine außerstrafrechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ohne Fristen und Indikationen. Dies bedeutet: Allein der schwangeren Person muss die Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft zugestanden werden – frei von Strafandrohungen, staatlicher Einflussnahme und Stigmatisierung. Sie muss sich nicht für diese Entscheidung über ihren Körper und ihre Lebensplanung rechtfertigen und benötigt keine Zustimmung anderer Personen oder Institutionen. Sie kann sich bei Fragen, Ängsten und Zweifeln in einer Beratungsstelle ihrer Wahl beraten lassen, muss es aber nicht. Es gibt keine verpflichtende Wartezeit vor einem Schwangerschaftsabbruch; schwangere Personen sollen selbst entscheiden, wie viel Zeit sie brauchen, um eine Entscheidung zu treffen. Der Schwangerschaftsabbruch wird Teil der medizinischen Grundversorgung und das Gesundheitssystem trägt dafür Sorge, dass er von Ärzt*innen schonend, sicher und ohne moralische Vorhaltungen flächendeckend und wohnortnah durchgeführt wird. Niedrigschwellige Informationen stehen zu allen medizinisch sicheren und schonenden Methoden, dem Ablauf, den Kosten und zu den Angeboten vor Ort zur Verfügung.

Dies bedeutet weiterhin: Niemand darf zum Austragen oder zum Abbruch einer Schwangerschaft gezwungen werden. Der Schwangerschaftsabbruch gegen den Willen oder ohne die Zustimmung der schwangeren Person muss weiterhin strafrechtlich sanktioniert sein. Der Schwangerschaftsabbruch auf Wunsch der schwangeren Person hingegen darf keine Straftat sein.

Die vollständige Positionierung ist hier abrufbar: https://www.profamilia.de/ueber-pro-familia/stellungnahmen