pro familia reicht Stellungnahme bei der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ein

Im März 2023 hat die Bundesregierung die Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin eingesetzt. Deren Arbeitsgruppe 1 befasst sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs möglich ist. Die Arbeitsgruppe hat Verbände eingeladen, Stellungnahmen dazu abzugeben. pro familia hat diese Gelegenheit gerne ergriffen, um deutlich zu machen, warum der Verband eine menschenrechtsbasierte Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs für unabdingbar für die sexuelle und reproduktive Gesundheit und Selbstbestimmung der betroffenen Menschen hält.

Ausgangspunkt für die Ausrichtung einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs sollten aus Sicht von pro familia die Erfahrungen von Schwangeren sein. Denn für sie hat der jetzige Fokus der gesetzlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs auf ein grundsätzliches Verbot, auf Missbilligung und Ausschluss erhebliche Auswirkungen; sie sehen sich einem moralischen Druck und Rechtfertigungszwang ausgesetzt. pro familia plädiert dafür, dass das Vertrauen in schwangere Personen – nicht Misstrauen und Bevormundung – im Vordergrund von Gesetz und Praxis zum Schwangerschaftsabbruch stehen. Die Argumentation von pro familia resultiert aus mehr als 70 Jahren Erfahrung bei der Unterstützung von Menschen in Bezug auf Sexualität und Familienplanung. Der Verband unterstützt mit Informationen und Beratung und setzt sich für sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung ein.

Zur Stellungnahme „Eine außerstrafrechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aus der Perspektive von pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V. Bundesverband“