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Förderung von Kinderwunschbehandlungen in Rheinland-Pfalz ausgeweitet

Seit dem 1. Juli 2024 können Paare mit Wohnort in Rheinland-Pfalz auch Behandlungseinrichtungen in einem der angrenzenden Bundesländer in Anspruch nehmen. Darüber hinaus werden künftig auch Paare gefördert, die eine Behandlung mit Fremdsamen in Anspruch nehmen müssen. In der erweiterten Richtlinie wird zudem klargestellt, dass auch trans* und intergeschlechtliche Personen sowie Personen mit diversem oder ohne Geschlechtseintrag von der Förderung umfasst werden.

Rheinland-Pfalz fördert bereit seit dem 1. März 2021 Kinderwunschbehandlungen von ungewollt kinderlosen Paaren durch das Programm Assistierte Reproduktion. In Kooperation mit dem Bundesfamilienministerium erhalten verheiratete und unverheiratete Paare seither einen Zuschuss zu den Kinderwunschbehandlungen. Zudem unterstützte die Landesregierung auch lesbische Paare, die krankheitsbedingt keine Kinder bekommen können.

Das Förderprogramm basiert auf einer Vorschrift der Gesetzlichen Krankenversicherung nach § 27a SGB V und es gelten bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel das Vorliegen einer medizinischen Indikation. Die rheinland-pfälzische Landesregierung nutze allerdings die Gestaltungsspielräume, die sie habe und hoffe, dass auch andere Länder entsprechende Erweiterungen ihrer Förderkriterien vornehmen werden, erklärte der Landesgesundheitsminister zum Inkrafttreten der Erweiterung der Förderrichtlinie.

Nähere Informationen zum Förderprogramm in Rheinland-Pfalz gibt es hier.  Über Fördermöglichkeiten in allen Bundesländern informiert diese Webseite.