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Stellungnahmen und Positionspapiere des pro familia Bundesverbands

Die vorliegende Stellungnahme basiert auf langjährigen Praxiserfahrungen von Fachberater*innen in der psychosozialen Schwangerschaftsberatung von pro familia in Verbindung mit der Begleitung von Frauen in den Verfahren zur Vertraulichen Geburt. 

Grundsätzlich halten wir es für erforderlich, dass die Familiengerichte im Sinne des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt den neuen § 1619 Absatz 2 berücksichtigen und damit den besonderen Schutz der Anonymität der abgebenden Mutter wahren.

Sollte ein Gericht im Einzelfall zu dem Ergebnis kommen, das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner biologischen Herkunft sowie auf Umgang mit weiteren leiblichen Familienmitgliedern (Geschwistern, Großeltern usw.) höher zu gewichten als das Recht der abgebenden Mutter auf Anonymität, ist sicherzustellen, dass der mit dem Gesetz zur Vertraulichen Geburt verfolgte Schutzzweck angemessen berücksichtigt wird. Die Verlässlichkeit des gesetzlich zugesicherten Anonymitätsschutzes ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Frauen in hochbelasteten Konfliktsituationen das Angebot der Vertraulichen Geburt in Anspruch nehmen. Eine gerichtliche Interessenabwägung sollte diesem Schutzgedanken daher in besonderer Weise Rechnung tragen. 

Zu § 1619 ist ferner festzustellen, dass sich die vorgesehene Regelung nach unserem Verständnis an die rechtlichen Eltern des Kindes richtet. Im Kontext der Vertraulichen Geburt handelt es sich hierbei regelmäßig um die Adoptiveltern. Der unbestimmte Rechtsbegriff des "berechtigten Interesses" an der Nichterteilung einer Auskunft bedarf in diesen Fällen einer sorgfältigen Prüfung des jeweiligen Einzelfalls. Im Verfahren der Vertraulichen Geburt wird die Interessenabwägung voraussichtlich durch das Familiengericht vorzunehmen sein. Aus Gründen der Rechtssicherheit wäre insoweit eine Klarstellung in der Gesetzesbegründung oder im Gesetzestext zu begrüßen. 

Die Neureglung des § 1687 wird ausdrücklich begrüßt. Positiv hervorzuheben ist insbesondere, dass sowohl rechtliche Eltern als auch die umgangsberechtigten leiblichen Eltern verpflichtet werden, das Verhältnis des Kindes zu jeweils anderen Elternteilen nicht zu beeinträchtigen. Diese Verpflichtung trägt dazu bei, die Belange des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen und familiäre Beziehungen zu schützen. 

Auch die Einführung des § 1688 wird ausdrücklich begrüßt. 

Die in §1691 vorgesehenen Regelungen für die leibliche Mutter einer Vertraulichen Geburt werden ebenfalls begrüßt. Aus Sicht der Praxis bleibt jedoch die besondere Konstellation eines während einer Ehe geborenen Kindes im Rahmen einer Vertraulichen Geburt unberücksichtigt. Insbesondere werden die sich hieraus ergebenden Rechtspositionen des Ehemanns beziehungsweise des rechtlichen Vaters durch den Gesetzentwurf, bezogen auf die Auswirkungen für ein vertraulich geborenes Kind und die abgebende Frau/Mutter, bislang nicht ausreichend adressiert.

Frankfurt am Main, den 10.07.2026

Weitere Stellungnahmen in abwärts chronologischer Reihenfolge

  • 2026: Statement zum AfD-Antrag zur Schwangerschaftskonfliktberatung von pro familia PDF zum Download
  • 2025: pro familia Position zu Sexarbeit und Prostitution PDF zum Download
  • 2025: Stellungnahme zum Gesetzesentwurf „Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ (BT-Drucksache 20/13775) PDF zum Download
  • 2024: Statt gesetzlicher Pflicht zur Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch: Psychosoziale Beratung als freiwilliges Angebot für alle - Stärkung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Selbstbestimmung
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  • 2023: Eine außerstrafrechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aus der Perspektive von pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V. Bundesverband – Stellungnahme auf Einladung der Arbeitsgruppe 1 der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin
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  • 2023: pro familia Positionierung und Forderungen zur menschenrechtsbasierten Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs – Für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte
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  • 2023: pro familia Stellungnahme zum Entwurf des Aktionsplans zur Umsetzung des Nationalen Gesundheitsziels
    „Gesundheit rund um die Geburt“
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  • 2022: Für eine rechtebasierte Fortpflanzungsmedizin – pro familia Position zur rechtlichen Regelung reproduktionsmedizinischer Verfahren
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  • 2022: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§219a StGB)
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  • 2020: Informationen zu Cytotec anlässlich der aktuellen Berichterstattung
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  • 2020: Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutze von Kindern vor geschlechtsangleichenden operativen Eingriffen
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  • 2020: Nicht invasiver Pränataltest im Rahmen der pränatalen Diagnostik. pro familia Position zu NIPT als Kassenleistung
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  • 2020: Hans Harmsen, Mitbegründer von pro familia
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  • 2020: Margaret Sanger, Mitbegründerin der International Planned Parenthood Federation (IPPF)
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  • 2019: Schutzzonen vor Schwangerschaftsberatungsstellen – Stellungnahme des pro familia Bundesverbands zur Anhörung im Hessischen Landtag, PDF zum Download
  • 2019: Stellungnahme zur Veröffentlichung der unvollständigen Ärzt*innen-Liste der BÄK
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  • 2019: pro familia Stellungnahme zu Helmut Kentler
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  • 2019: Offenbacher Erklärung: Selbstbestimmte Verhütung – Kostenübernahme und qualifizierte Beratung sicherstellen, Beschluss der Bundesdelegiertenversammlung
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  • 2019: NIPT – Nicht-invasiver Pränataltest als Leistung der GKV? Stellungnahme des pro familia Bundesverbands im Rahmen des Stellungnahme-Verfahrens des G-BA
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  • 2019: Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch
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  • 2018: Stellungnahme zur Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags zum Thema "Kostenübernahme für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung"
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  • 2018: Stellungnahme zur Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags zum Thema „Kostenübernahme für Verhütungsmittel"
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  • 2018: Stellungnahme von pro familia zu nicht medizinisch indizierten Eingriffen an Genitalien von Kindern
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  • 2016: Das Recht aller Menschen auf eine selbstbestimmte Sexualität. pro familia Position zu sexueller Vielfalt.
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  • 2014: Stellungnahme des pro familia Bundesverbands "Das Recht auf Sexualaufklärung".
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  • 2013: Stellungnahme des pro familia Bundesverband zur Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags zur Rezeptfreiheit der Pille danach.
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  • 2012: Das Recht der Frau auf selbstbestimmte Entscheidung. pro familia Position zum Schwangerschaftsabbruch.
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  • 2012: Stellungnahme des pro familia Bundesverbands zum Entwurf einer Rechtsverordnung über die rechtmäßige Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik (PIDV) des Bundesministeriums für Gesundheit.
  • PDF zum Download, 308 KB
  • 2011: Stellungnahme des pro familia Bundesverbands für eine begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID).
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